| KSK
Die
Künstlersozialkasse
Sozialversicherung /
Krankenversicherung
für Musiker / Künstler
und alle künstlerischen
Berufe
z.B. Musiker, Arrangeur,
Komponist, Texter, Musik-Pädagoge, Alleinunterhalter,
Chorleiter - aber auch Autor, Grafiker, darstellender oder
bildender Künstler,
Fotograf, Journalist etc.
Viele Musiker &
andere Künstler wissen nicht, daß sie sich kostengünstig
über die KSK versichern können... hier ein paar Informationen:
Grundlegendes zur Künstlersozialkasse
/ KSK Info
Um Personen mit künstlerischem
Beruf zu unterstützen wurde 1982 der Grundstein für die
Künstlersozialkasse (KSK) gelegt und trat zum 1.01.1983
das Künstlersozialversicherungsgesetz in Kraft. Sie gilt
als wichtige Errungenschaft in der Kultur- und Sozialpolitik
der Bundesrepublik und ist Ausdruck der Solidarität zwischen
den Kunstschaffenden und ihren Verwertern.
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Playalong CDs für Gitarre, Drums, Bass, Sax,
Piano, Bluesharp, Trompete etc.
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Gerade für Künstler, die nicht selten
am Existenzminimum leben, ist es wichtig Unterstützung bei
ihrer sozialen Absicherung zu erfahren. Sie können mit Unterstützung
von bis zu 50% bei Kranken- und Renten- und Pflegeversicherung
durch die KSK rechnen. Voraussetzung ist allerdings, dass
man auch wirklich mit künstlerischen Tätigkeiten (also z.B.
durch Auftritte mit einer Band) Geld verdient und
damit ein bestimmtes Einkommen erzielt.
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Heute (2006) sind bereits über
100.000 Menschen in der KSK versichert. Der stete
Zustrom an Bewerbern hat aber auch das Aufnahmeverfahren
in der Praxis verkompliziert. Gerade für Berufsanfänger,
die ja in aller Regel noch keine regelmäßigen Einnahmen
aus ihren künstlerischen Tätigkeiten beziehen, wird
somit der Zugang zur Künstlersozialversicherung erschwert,
zumal es auch immer wieder unterschiedliche Bewertungen
von Behörde und Antragsteller gibt, z.B. ob eine ausgeübte
Tätigkeit eine eigenschöpferische, künstlerische Tätigkeit
ist oder nicht. Andererseits hat die Behörde für Berufsanfänger
Geringfügigkeitsgrenze (siehe weiter unten) für eine
Aufnahme in die KSK außer Kraft gesetzt und möchte
somit Berufsanfängern den Zugang erleichtern.
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Wichtiger
Hinweis:
Informationsveranstaltung
zur Künstlersozialkasse
am
16. März 2009 Beginn: 19:30 Uhr, freier Eintritt Handwerkskammer
Hamburg, 2. Etage, Raum "Kleiner Saal" Holstenwall
12, 20355 Hamburg
Die
Veranstaltung ist für sämtliche Teilnehmer
kostenlos und gerade für Musiker und andere Künstler,
aber auch für kleinere Verwerter (sprich alle
die Künstler bezahlen: Bandleader, Labels, Verlage,
Veranstalter etc.) besonders interessant.
für
weitere Infos & Anmeldung hier klicken !
Ein
Informations- und Diskussionsabend für alle, die es
wissen wollen, mit:
ANDRI
JÜRGENSEN Rechtsanwalt
und
KSK-Spezialist
Betreiber von kunstrecht.de JOACHIM GRIEBE KSK-Versicherter
und KSK-Aktivist Betreiber von kskforum.de
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Für uns Musiker ist die Sache relativ
eindeutig, wenn man mit seiner Musik Geld verdient und dies
auch nachweisen kann. (Die vielen unbezahlten Gigs und Stunden
im Heimstudio sind somit kein Beleg für eine künstlerische
Tätigkeit, die eine Aufnahme in die KSK rechtfertigt...)
Zum Zwecke der Aufnahme in die KSK hat diese eine Geringfügigkeitsgrenze
festgelegt, die 2006 bei 3.900 € liegt. D.h.verdient man
mit künstlerischen Tätigkeiten unterhalb dieser Grenze pro
Jahr, so besteht keine Versicherungspflicht durch die KSK.
Es gelten jedoch 2 entscheidende
Ausnahmen:
Berufsanfänger:
Berufsanfänger sind auch dann nach
dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) abgesichert, wenn
ihr Arbeitseinkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Als Berufsanfänger gelten Künstler die in den ersten 3 Jahren
ihrer künstlerischen oder publizistischen beruflichen
Tätigkeit stehen, wobei eine individuelle Möglichkeit der
Verlängerung der Berufsanfängerzeit besteht.
nur vorübergehendes Unterschreiten
der Geringfügigkeitsgrenze:
Eine bereits bestehende Versicherungspflicht
bleibt erhalten, wenn das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze
nur vorübergehend (d.h. innerhalb eines 6-Jahreszeitraumes
maximal in 2 Kalenderjahren) unterschreitet. Dies gilt nicht
für Berufsanfänger.
Die Künstlersozialabgabe
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Wie finanziert
sich die KSK ?
Zur Förderung künstlerischer
Berufe erhält die KSK grundsätzlich eine
ergänzende Unterstützung vom Bund und finanziert
sich teilweise durch die Mitgliedsbeiträge, vor
allem aber auch über die sogenannte Künstlersozialabgabe.
Wie eingangs bereits
erwähnt ist die Künstlersozialkasse Ausdruck der Solidarität
zwischen den Kunstschaffenden einerseits und den Kunstverwertern
andererseits. D.h. dass diejenigen die Kunst verwerten
- in der Musikbranche sind das vor allem die Plattenfirmen,
aber auch Verlage und Produzenten können Verwerter
sein - auch Abgaben an die KSK zur Unterstützung der
Künstler leisten müssen. Die Abgaben richten sich
nach Höhe der an die Künstler gezahlten Honorare.
An und für sich eine gute Regelung,
bringt diese jedoch auch Probleme mit sich und wirft
Fragen auf, nämlich dann wenn Künstler auch Verwerter
in eigener Person sind! Gerade in der heutigen Zeit
sind immer Künstler / Musiker darauf angewiesen ihre
eigene Kunst / Musik auch selbst auszuwerten.
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Buchempfehlungen zu diesem Thema:
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All diejenigen die z.B. erwägen zur
Verwertung ihrer eigenen Musik ein eigenes Label zu gründen,
sollten daher auch in Betracht ziehen, dass sie damit
ebenfalls in den Personenkreis vorrücken, die Abgaben an die
KSK leisten müssen (z.B. für andere Musiker die man bezahlt
oder für den Grafiker der das eigene CD-Booklet gestaltet.
..). Leider unterscheidet die KSK hier nicht zwischen
unabhängigen Verwertern einerseits und Künstlern / Musikern,
die selbst ihre eigene Kunst / Musik auswerten andererseits.
Zahlen müssen alle, die regelmäßig Honorare an andere Künstler
zahlen. Und es ist besser sich gut über die zu erwartenden
Zahlungsverpflichtungen zu informieren, damit man richtig
kalkulieren kann.
(Der Betreiber dieser Homepage -
selbst professioneller Musiker und zum Großteil Verwerter
seiner eigenen Musik - musste leider die schmerzliche
Erfahrung machen für 5 Jahre rückwirkend Abgaben an die KSK zu
entrichten, weil man ihn weder bei der Labelgründung noch bei
einer Behörde explizit auf diesen Umstand aufmerksam machte!)
weitere Informationen:
www.kuenstlersozialkasse.de
Für alle obigen Angaben können wir
keinerlei Gewähr übernehmen und empfehlen direkt mit der KSK
Kontakt aufzunehmen!
Eine weitere empfehlenswerte
Informationsquelle, die sich kritisch mit der KSK
auseinandersetzt - mit einer ganzen Reihe von Beiträgen -
ist das
www.kskforum.de
Wer meint bei der KSK direkt
nicht das entsprechende und/oder verdiente Gehör zu finden,
kann sich auch an die für die KSK-Kontrolle zuständige
Aufsichtsbehörde wenden:
Bundesversicherungsamt
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preiswerte
Playalong CDs in unserem Online-Shop für alle Instrumente:
Üben mit Spassfaktor !
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